Wann kommt die Straßenzulassung für den E-Scooter?

Wann kommt die Strassenzulassung für den E-Scooter?

Team Elektrobile

Team Elektrobile

Die kleinen und größeren E-Scooter sind extrem praktisch haben aber noch immer ein großes Problem. Sie sind ziemlich wendig, leicht und wiegen nur wenige Kilogramm, so dass man sie bei Nichtnutzung sogar einstecken oder umhängen kann. Sie machen weder Krach noch Gestank und sind für die kleinen Wege in der City prädestiniert. Doch genau hier steckt das Problem – sie sind noch immer nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. 

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Das zuständige Verkehrsministerium tut sich schwer damit, die Vorgänge zur Straßenzulassung zu vereinfachen oder gar zu beschleunigen. Das ist leider mal wieder typisch Deutschland. Anstatt mit der Zeit zu gehen und neue Möglichkeiten, Techniken und alternative Fortbewegungsmittel zu fördern vertrödeln wir Zeit mit übermäßiger Bürokratie.

Doch worum geht es eigentlich bei der Zulassung für E-Scooter genau?

Da bei uns im Lande alles klar geregelt ist, gilt dies natürlich auch für moderne E-Scooter. Sofern diese nämlich so gebaut sind, dass sie schneller als 6 km/h fahren können, gilt die StVZO und die Fahrzeugverordnung. Diese besagt dann wiederum, dass die Fahrgeräte durch ihre Konstruktion bedingt über eine Lenkung, Bremsen, einen Sitz aber auch Spiegel und Beleuchtung verfügen muss.

Ebenfalls notwendig ist eine Pflichtversicherung, die es allerdings für derartige Fahrzeuge gar nicht gibt. Fährt man dennoch im öffentlichen Verkehrsraum, macht man sich nach dem §6 des Pflichtversicherungsgesetzes sogar strafbar. Neben der eigentlich notwendigen Versicherung gibt es noch eine Bescheinigung, die mann benötigt um ein solche Kleinfahrzeug zu bewegen und das ist eine Fahrerlaubnis! Ja – richtig gelesen – und dabei weiß unser Gesetzgeber nicht mal welche Führerscheinklasse überhaupt in Frage kommt, weil es zum Zeitpunkt der Bestimmung noch gar keine Elektroscooter gab.

Neben der Straftat gegen das PflVersG käme dann sogar noch eine 2. Straftat nach § 21 StVG hinzu – das Fahren ohne Führerschein. Und egal wie lächerlich oder altmodisch und engstirnig man das finden mag, das sind die aktuell gültigen Regelungen. Im übrigen: falls man mit dem Scooter einen Schaden verursacht, kommt natürlich auf Grund obiger Begründung auch keine private Haftpflichtversicherung auf.

Wie soll es laut Gesetzgeber mit den Elektro-Scootern weiter gehen?

Derzeit müssen wir noch etwas länger warten, als ursprünglich gedacht, denn geplant war eine Zulassung für kleine Elektrofahrzeuge im Zeitraum „Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019“. Wie das Verkehrsministerium (BMVI) nun mitteilte, sollte es jetzt ziemlich sicher 2019 sein. Es müssen nun noch Feedbacks aus der Länder- und Verbandsanhörung ausgewertet werden. ImAnschluss daran geht der Entwurf an die Europäische Kommission und danach muss er auch noch durch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Auch wenn wir nun immernoch warten müssen, so ist das Gute daran, dass nun einige Stellen im aktuellen Entwurf überarbeitet und entsprechend gelockert werden dürften. Der bisherige Entwurf wurde nämlich unserer Meinung nach auch zu Recht als „Überregulierung“ kritisiert. So soll zum Beispiel die Notwendigkeit der verbauten Blinker entfallen. Angedacht ist hier eine Richtungswechselanzeige per Hand, wie es beim Rad fahren üblich ist.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist auch am Thema dran und will noch im 1. Halbjahr 2019 eine Ausnahmeregelung auf den Weg bringen. “Wir werden eine Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestange haben.” bestätigte er gegenüber der DPA.

Konkrete Informationen nannte der Verkehrsminister hingegen noch nicht, da die zugehörige Regelung noch in der Erarbeitungsphase ist. Dies erfolgt scheinbar gemeinsam mit Experten aus der Wissenschaft. Für welche Fahrzeuge genau aber Regeln getroffen werden bleibt zunächst noch offen. Geplant ist jedoch mindestens ein zweijähriger Testzeitraum für die Ausnahmeregelung.

Matthias Gastel, von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Bndestages sagt dazu: „Die Bundesregierung hat möglicherweise gemerkt, dass sie mit ihrem restriktiven Verordnungsentwurf eine Entwicklung ausbremst, die eine Chance für die notwendige Verkehrswende darstellt. Nun kommt es darauf an, dass sie ihren Verordnungsentwurf gründlich überarbeitet und von überzogenen Vorgaben befreit.“ 

Das lässt doch Hoffnung aufkommen. Wir von elektrobile.de bleiben am Thema dran und informieren an dieser Stelle weiter über Neuigkeiten.

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